Was ist eigentlich aus dem JMStV geworden?

Was ist eigentlich aus dem JMStV geworden?

Erinnern Sie sich noch? Im Herbst 2010 rauschte es im Blätterwald. Die Novelle des Jugendmedien- schutzstaatsvertrages, kurz JMStV, die zum 1. Januar 2011 inkraft treten sollte, erregte die Gemüter. Darin war vorgesehen Webseitenbetreiber zu verpflichten, ihre Webseiten mit Alterskennzeichen zu  versehen. Sinn des Ganzen:

  1. Sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang erhalten (JMStV §4 Absatz 2 Satz 2 )
  2. Erschweren des Zugangs von Kindern und Jugendlichen, die das Alter noch nicht erreicht haben (JMStV §5 Absatz 5 Punkt 1)
  3. Sendezeitbeschränkung der Inhalte (JMStV §5 Absatz 5 Punkt 2 sowie JMStV §5 Absatz 6)
  4. Alterskennzeichnung der Inhalte (JMStV §5 Absatz 2)

Kurz vorweg: Die Novellierung wurde im Bundesrat gestoppt und wird neu überarbeitet.

Was damals geschah

Die Altersstufen sind genau wie bei Film und Fernsehen klar definiert:

  1. ab 6 Jahren,
  2. ab 12 Jahren,
  3. ab 16 Jahren,
  4. ab 18 Jahren.

Im Juni 2010 beschlossen, griff nun immer mehr Verwirrung um sich. Jeder Webseitenbetreiber, egal ob privat oder kommerziell, war nun angehalten, sich um eine geeignete Auszeichnung der Seite zu kümmern und gegebenenfalls technische Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugte Zugriffe zu unterbinden. Was aber sind die Kriterien für die Einordnung der Inhalte in Altersstufen? Klar, ab 18, das sind pornografische und gewaltverherrlichende Inhalte, aber was darf ein 16-Jähriger, was ein 12-Jähriger sehen? Was beeinträchtigt die Entwicklung eines Kindes oder Judgendlichen und was kann ein Webseitenbetreiber dagegen tun?

Die Grauzone ist groß. So kann ein privates Weblog mit Kommentarfunktion schon FSK 12 sein, wenn die Kommentare in rauem Tonfall verfasst worden sind. Pöbelnde Erwachsene können Kinder verunsichern und verstören. Genauso können Fotos von zerstörten Städten in Syrien oder der Miss Universum-Wahl in Südamerika Kinder verwirren. Somit müssten die Blogbetreiber, die dererlei Inhalte bereit stellen, nach geeigneten Maßnahmen suchen, Kinder und Jugendliche zu schützen.

Was bei Film und Fernsehen einfach geht, nämlich Sendezeitbeschränkungen, ist auf Internetseiten nicht so einfach zu bewerkstelligen.Und ein politisches Weblog eines Privatmenschen, das nur noch aus einem geschützen Bereich besteht, da eventuell kritische Inhalte vor Lesern und Suchmaschinen verborgen werden müssen, macht nur noch wenig Sinn, dafür Arbeit und Ärger.

Weg vom Fenster, aber nicht vom Tisch

Im Dezember 2010 lehnte der Landtag in NRW die Novellierung ab. Gleichzeitig nahm der schleswig-holsteinische Landtag die Diskussion darüber von seiner Tagesordnung. Damit war eine Mehrheit für die Neufassung nicht gegeben und sie wurde ausgesetzt, stattdessen gilt weiterhin der alte JMStV in seiner Fassung von 2003.

Es war gut und wichtig, eine realitätsfremde Novellierung zu überdenken. Es wird in Zukunft wichtig sein, Regelungen für das vielfältige Medium Internet zu finden, die auch funktionieren, machbar sind gerecht. Vorerst aber sind wir alle froh, unsere Webseiten nicht mit einem versehen zu müssen, das mit der wahren (und virtuellen Welt) nichts zu tun hat.